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Seitenabstand war zu gering

Datum: 15.03.2023

Bad Klosterlausnitz: Weil ein 73-jähriger Pkw-Fahrer den Seitenabstand beim Überholvorgang zu gering wählte, kam es zu einem Verkehrsunfall. Sowohl der Pkw-Fahrer als auch eine 84-jähirge Radfahrerin waren in den Vormittagsstunden auf der Bahnhofstraße unterwegs. Beim Überholen kam es dann zu einer Berührung des rechten Außenspiegels mit der Radfahrerin. Diese kam daraufhin zu Fall und verletzte sich leicht.

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