Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena bietet am Mittwoch, 1. Februar, von 15 Uhr an im Gebäude Lutherplatz 3 einen Vortrag zum Thema Betreuungsrecht an. Die seit 2023 geltende Betreuungsrechtsreform stärkt das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen und den in Vorsorgevollmachten festgeschriebenen Willen. Ein Ehegatten-Notvertretungsrecht wurde wieder eingeführt und es gibt neue Eignungskriterien für ehrenamtliche und berufliche Gerichtsbetreuer sowie eine Berufsbetreuerregistratur. Interessierte können sich melden im Fachdienst Soziales unter Tel. 03641 49 46 45.
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