Nachdem der Bundestag die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen hat, informieren die Stadtwerke Energie darüber, wie die Energiehilfen bei ihren Kunden ankommen. Jetzt müssen die Zahlungsläufe von mehr als 60 000 Kunden erneut angepasst werden. Die Entlastungen aus Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse erfolgen ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Über die genauen Abschlags- und Vorauszahlungen aller drei Preisbremsen informieren die Stadtwerke Energie im Neuen Jahr. Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das sind jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist denkbar. Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers Stadtwerke Jena Netze berechnet. cd
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