Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben. Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an. das teilte das Finanzministerium mit. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben, sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. Diese Flächen sind als „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ zu erklären. Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern knapp 600 000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent der insgesamt zu erwartenden 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. cd
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