Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September dürfen Unternehmen dieses anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit tätig sind. Darunter fällt der Arbeitsausfall von mindestens zehn Prozent. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. dh
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