Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September dürfen Unternehmen dieses anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit tätig sind. Darunter fällt der Arbeitsausfall von mindestens zehn Prozent. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. dh
Präsenz in herausfordernden Zeiten: Auf der „Photonics West“ sind in diesem Jahr 22 Unternehmen aus Jena... [zum Beitrag]
Unter dem Motto „Nachfolgeregelungen“ laden die Kreishandwerkerschaft und die Sparkasse... [zum Beitrag]
Der Aufsichtsrat der JENOPTIK AG hat Daniela Mattheus in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 einstimmig... [zum Beitrag]
Das Kundencenter der Stadtwerke Jena Gruppe in der Saalstraße 8a sowie das Stadtwerke-Geschäftsgebäude in... [zum Beitrag]
Die Arbeitslosigkeit in Jena ist im Dezember 2025 zurückgegangen. Nach Angaben Agentur für Arbeit waren... [zum Beitrag]
In der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Mieten und Wohnen in Jena“, die kommende... [zum Beitrag]
Die Jenaer Digitalagentur dotSource feiert ihr 20-jähriges Firmenjubiläum. Das Unternehmen wurde im Januar... [zum Beitrag]
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes JenaWasser hat eine Änderung der Gebührensatzung für... [zum Beitrag]
Ein Sprechtag für Gründer und Unternehmer findet am Montag, 12. Januar 2026, auf dem Beutenberg im... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !