Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September dürfen Unternehmen dieses anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit tätig sind. Darunter fällt der Arbeitsausfall von mindestens zehn Prozent. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. dh
Der Aufsichtsrat hat bekannt gegeben, dass Dr. Stefan Traeger sein Vorstandsmandat zum 15. Februar 2026... [zum Beitrag]
Nach Ankündigung der Gewerkschaft ver.di wird das Universitätsklinikum Jena vom Warnstreik am 10. Dezember... [zum Beitrag]
Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck reduzieren zum 1. Januar 2026 die Preise für das Laden an ihrer... [zum Beitrag]
Experten des Deutschen Brotinstituts reisten zur traditionellen Stollenprüfung der Bäcker- und Konditoren... [zum Beitrag]
Die neue Betriebstätte der Hillos GmbH in der Löbstedter Straße wurde Montag offiziell eröffnet. Beim... [zum Beitrag]
Die Zahl der Arbeitslosen in Jena ist im November 2025 leicht gestiegen. 3.589 Menschen waren gemeldet -3... [zum Beitrag]
Die Kreishandwerkerschaft Jena Saale-Holzland-Kreis wurde 1990 gegründet, um dem privaten Handwerk der... [zum Beitrag]
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Matthias Wierlacher, hat der JENOPTIK AG mitgeteilt, dass er sein... [zum Beitrag]
Die Aufsichtsräte der Carl Zeiss AG und der Carl Zeiss Meditec AG haben sich mit Maximilian Foerst,... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !