Vor dem Hintergrund der aktuellen Trockenheit verweist das Umweltamt des Saale-Holzland-Kreises auf die gültige Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot. Damit ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen, Teichen und Quellen zur Bewässerung bis auf Weiteres untersagt. Die Allgemeinverfügung kann im Internet auf der Homepage des Landkreises unter www.saaleholzlandkreis.de abgerufen werden.
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