Die Betreuungsbehörde der Stadt informiert und berät nach Terminvereinbarung regelmäßig zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht und hält aktuelle Formulare bereit. Mit solch einer Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Außerdem kann damit oder mit einer Betreuungsverfügung festgelegt werden, wer bei einem plötzlichen Unfall oder Krankheit über persönliche Angelegenheiten verfügen darf. Auf welche Bereiche sich diese Vollmacht bzw. Verfügung erstrecken soll, kann individuell entschieden werden. Der Fachdienst Soziales berät zusätzlich über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gerichtsbetreuer. Erreichbar ist die Betreuungsbehörde unter Tel. 03641 49 46 45. Ansprechpartnerin ist Frau Astrid Lindner.
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