Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni beschlossen. Das teilte die Agentur für Arbeit mit. Zur Gesetzesänderung gehören der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Die Änderung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Bis zum 30. Juni wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. cd
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