Das Thüringer Gesundheitsministerium hat Ende vergangener Woche Änderungen bei der 2GPlus-Regel auf den Weg gebracht. Diese gilt nach wie vor für Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie den Vereinssport. Von der Testpflicht ausgenommen sind jetzt aber Geimpfte, deren letzte Zweitimpfung weniger als sechs Monate zurückliegt oder die bereits ihre dritte Impfdosis erhalten haben. Auch Genesene müssen keinen negativen Schnelltest mehr vorzeigen.
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