Über verschiedene Aufrufe im Internet haben die Versammlungsbehörde der Stadt Jena und die Polizei Kenntnis über eine erneut geplante Zusammenkunft von Kritikern gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen erhalten. Diese soll am Sonntag 18 Uhr auf dem Marktplatz veranstaltet werden. Diese Zusammenkunft erfüllt die Voraussetzungen für Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz. Es liegt nach Stadt-Angaben bislang keine Anzeige über eine Versammlung bei der Versammlungsbehörde vor. Bei einer ähnlichen Versammlung am 1. Dezember auf dem Holzmarkt kam es auch nach mehrfachen Ansprachen an die etwa 250 Teilnehmer vermehrt zu Verstößen gegen die beauflagte Pflicht zum Tragen qualifizierter Mund-Nase-Bedeckungen sowie zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern. Verstöße gegen versammlungsrechtliche Pflichten sowie gegen die Vorgaben aus der aktuell geltenden Thüringer SARS-CoV-2-IfS-MaßnVO können Straf- und Bußgeldbewährt sein. Die Stadt weist darauf hin, dass Versammlungen bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits vor Ihrem Beginn verboten und aufgelöst werden können. Versammlungsbehörde und Polizei werden diese Vorgaben am Sonntag konsequent umsetzen. dh
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