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3G-Regelung für den Fall der Warnstufe 1 in Jena

Datum: 10.09.2021
Rubrik: Politik

Im Falle einer erhöhten Corona-Infektionslage und dem Erreichen einer höheren Warnstufe gemäß des Thüringer Frühwarnsystems sind Kommunen verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen zu erlassen. Der Krisenstab der Stadt Jena hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag über weitere mögliche Maßnahmen ausgetauscht, falls die Warnstufe 1 für Jena erreicht wird. Nach Prüfung des Maßnahmenkatalogs erscheint die Ausweitung von Testpflichten als angemessene Schutzmaßnahme. Ausgenommen hiervon wären nach aktuellem Recht Personen, die geimpft oder genesen sind. Demnach soll diese 3G-Regelung auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Der Zugang zur Innengastronomie, der Besuch öffentlicher Veranstaltungen, der Zutritt zu Sport- und Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen und Angeboten sowie die Inanspruchnahme entgeltlicher Übernachtungsangebote wäre demnach nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte möglich. Eine konkrete Entscheidung kann aber erst mit Blick auf das Infektionsgeschehen getroffen werden. Aktuell gilt für Jena die Basisstufe (GRÜN). Die 7-Tage-Inzidenz liegt Stand heute bei 61,4, die Hospitalisierungsrate bei 0,9 und die Intensivbettenbelegung für Thüringen bei 2,0 Prozent

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