Das aktuelle Schuljahr neigt sich dem Ende. Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld in Anspruch genommen werden, ebenso während einer Übergangsphase von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Unter www.familienkasse.de können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Diese ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter der 0800 4 5555 30 erreichbar. dh
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