Seit heute können Bürger wieder persönlich im Finanzamt vorsprechen, um dringende steuerliche Anliegen zu klären. Persönliche Gespräche sind allerdings nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Eine Vorsprache im Finanzamt soll möglichst nur dann erfolgen, wenn das Anliegen des Steuerpflichtigen nicht anderweitig geklärt werden kann. Die während der Pandemie eingerichteten Servicenummern der Finanzämter bleiben deshalb bestehen. Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter waren wegen der Corona-Pandemie Ende Oktober für den Publikumsverkehr geschlossen worden. Weitere Informationen gibt es unter www.finanzamt.thueringen.de. cd
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