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Saale-Holzland-Kreis: Neue Regeln bei Veranstaltungen

Datum: 03.06.2021

Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes ergeben sich ab heute für den Saale-Holzland-Kreis auch im Veranstaltungsbereich Neuerungen. So sind öffentliche Veranstaltungen wie Stadt-, Dorf-, Schützenfeste, Kirmes und Weinfeste unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen weiterhin beim Gesundheitsamt zwei Werktage im voraus formlos anzuzeigen. Private Feiern wie Geburtstage, Familienfeiern und Hochzeiten aber auch Mitgliederversammlungen von Vereinen zählen nicht zu den öffentlichen Veranstaltungen. Sie sind bei der derzeitigen Inzidenz von unter 35 nicht anzeigepflichtig. Die Regeln der Kontaktbeschränkung sind jedoch einzuhalten. Bei einer Inzidenz unter 35 kann der eigene Haushalt mit weiteren zehn Personen in geschlossenen Räumen zusammen kommen. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Unter freiem Himmel gilt als Empfehlung ebenso der eigene Haushalt mit zehn Personen. cd/Foto: Archiv

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