Das Gesundheitsamt des Saale-Holzland-Kreises hat für etwa 3 000 Corona-Genese im Landkreis Bescheinigungen zum Genesenen-Status erstellt und versandt. Damit wird den Genesenen bestätigt, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate mittels PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Sie können diese Bescheinigungen überall, wo es auf Grund der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich ist, vorzeigen. Als genesen gelten Personen, deren Corona-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als Nachweis für Genesene gilt auch der individuelle Quarantänebescheid bzw. der Laborbefundbericht über den positiven PCR-Test. Die Bescheinigungen für Genesene werden für den weiteren Verlauf der Pandemie regelmäßig automatisch erstellt und versandt. Ein Antrag dafür oder eine Nachfrage im Amt ist nicht erforderlich.
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