Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Landesärztekammer Thüringen gehört es, Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten zu schlichten. Diese Aufgabe hat seit 1991 die Norddeutsche Schlichtungsstelle für die Landesärztekammer Thüringen wahrgenommen. Nachdem Probleme in der organisatorischen Struktur und der rechtlichen Konstruktion aufgetreten sind, stellt diese zum Ende des Jahres ihren Betrieb ein. Aus diesem Grund werden ab diesem Monat unter dem Leitspruch „Schlichten statt Richten“ Thüringer Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler von der Landesärztekammer Thüringen bearbeitet. Ziel ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. Für weitere Informationen: www.laek-thueringen.de. cd
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