Der Freistaat Thüringen unterstützt ab sofort Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform sowie weiterhin gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und der freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind. Die Hilfen werden nach Angaben der Staatskanzlei als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die bisherige Richtlinie wurde ergänzt. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200 000 Euro unterstützt werden. Die sogenannte Billigkeitsleistung wird zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021 gewährt. Antragsberechtigte können rückwirkend Hilfen beantragen. Weitere Informationen gibt es unter www.gfaw-thueringen.de. cd/Foto: Archiv
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