Der Corona-Förderfonds für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis und der Sparkasse Jena-Saale-Holzland wird fortgeführt. Die Sparkasse füllt den Fördertopf wie bereits im Vorjahr mit insgesamt 10 000 Euro. Die Kreisverwaltung kümmert sich um die Ausreichung der Gelder. Die Resonanz des Corona- Förderfonds war im Vorjahr enorm gewesen. Innerhalb weniger Wochen waren die Gelder an insgesamt 50 Vereine und gemeinnützige Einrichtungen ausgezahlt worden. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises hat per Beschluss vom Dezember 2020 eine Fortführung des Corona-Förderfonds für gemeinnützige Vereine im Jahr 2021 ausdrücklich begrüßt. Der Landrat wurde beauftragt, sich zur Finanzierung mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland zu verständigen. Anliegen ist es, dass auch 2021 möglichst viele Vereine von der Unterstützung profitieren. Deshalb soll die Beantragung wieder einfach und unbürokratisch erfolgen. Betroffene Vereine können sich mit einer Bitte um Förderung schriftlich an folgende Adresse wenden: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Büro Landrat, Postfach 1301, 07602 Eisenberg; bzw. per Mail an presse@lrashk.thueringen.de. Dabei ist anzugeben, warum der jeweilige Verein bzw. die gemeinnützige Einrichtung durch Corona Einbußen erlitten hat. Das dafür vorgesehene Formular steht ab 1. März auf der Internetseite des Landkreises bereit. Hier können die Bankverbindung und alle weiteren Angaben eingetragen werden. Die Fördergelder stehen voraussichtlich ab März 2021 zur Verfügung.
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