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Allgemeinverfügung: In der Innenstadt gilt eine Mund-Nase-Bedeckungspflicht

Datum: 24.11.2020
Rubrik: Politik

Seit Samstag gilt in Jena eine neue Allgemeinverfügung. Innerhalb des Altstadtgrabenringes muss im öffentlichen Raum zwischen 10 und 18 Uhr eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir aufgeschlüsselt, wo diese Regelung gilt und warum.

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