Ab Samstag gilt für Jena eine neue, angepasste Allgemeinverfügung. Darin wird unter anderem konkret geregelt, dass die Maskenpflicht im Freien in Fußgängerzonen innerhalb des Altstadtgrabenringes von 10 bis 18 Uhr gelten soll. Gleiches gilt für die Haltestellenbereiche des Jenaer Nahverkehrs. Befindet sich dort mehr als eine Person, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In der Zeit von 23 bis 5 Uhr gilt zudem ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol. Mit der neuen Allgemeinverfügung soll eine Verschärfung des Infektionsgeschehens vermieden werden.
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