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Verordnung: Außerschulische Freizeitangebote wie „teens freetime“ dürfen nicht mehr veranstaltet werden

Datum: 19.11.2020
Rubrik: Vermischtes

Die Thüringer Verordnung zum Schulbetrieb nach den Herbstferien hat enormen Einfluss auf den Schulalltag. Für Schüler, Lehrer und Eltern bedeutet dies, dass unter anderem außerschulische Freizeitangebote nicht mehr veranstaltet werden können. Ein Angebot, das seit den Herbstferien beispielsweise an der Jenaer Lobdeburgschule entfällt, ist die Nachmittagsbetreuung durch die Freizeitagentur „teens freetime“.

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