Die Stadt Jena erlässt allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat November. Die Hilfe für Restaurants, Cafés und Lokale ist nach Stadt-Angaben unbürokratisch. Die Gastronomen müssen keinen Antrag stellen, sondern die Sondernutzungsgebühr wird für November nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Mit dieser Entscheidung sollen alle Gastronomen, die ihre Lokalitäten aufgrund der aktuellen Thüringer Pandemie-Verordnung bis einschließlich 30. November schließen müssen, entlastet werden.
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