Die Agentur für Arbeit Jena weist darauf hin, dass sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent erhöht. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 77 Prozent. Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent und für Beschäftigte mit mindestens einem Kind auf 87 Prozent. Die Bezugsmonate müssen nicht zusammenhängen, solange sie im Zeitraum von März bis Dezember 2020 liegen. Das bedeutet, dass Unterbrechungen der Kurzarbeit keinen Neubeginn ihrer Bezugsdauer auslösen. Sofern Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Auf die Zahl der Bezugsmonate werden auch die Monate angerechnet, in denen die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 Prozent betragen hat. Für weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de. cd
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