Die Dezernate und Eigenbetriebe der Stadt bieten wieder den kompletten Service für alle Bürger an. Ein Zugang zu den einzelnen Gebäuden ist allerdings nur nach Terminvergabe möglich. Bei der Terminzusage wird dann individuell der Weg ins Haus beschrieben. Es gelten die Hygieneregeln und die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann auf das Tragen der Bedeckung verzichtet werden. Hierbei wird jedoch gebeten, die Sachbearbeiter im Vorfeld zu informieren. Eine Übersicht der Kontakte der Stadtverwaltung gibt es auf jena.de.
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