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Regelungen am Himmelfahrtswochenende

Datum: 19.05.2020
Rubrik: Vermischtes

Das Himmelfahrtswochenende wird traditionell von vielen Familien und größeren Gruppen für Ausflüge genutzt. In diesem Jahr müssen allerdings die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Ein Ausflug zu zweit, mit den im gleichen Haushalt oder maximal in einem weiteren Haushalt lebenden Personen ist erlaubt. Ein Alkohol- oder Bollerwagenverbot, wie es manche Kreise und Städte in Deutschland in Betracht gezogen haben, wird es für Jena nicht geben. Weiterhin gilt bei Vatertagswanderungen die Regelung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, auch bei Zwischenstopps entlang der Wanderwege oder auf Wiesen und in Parks.

In den Gaststätten, die schon geöffnet haben, sind weiterhin die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Tische müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. An einem Tisch dürfen nur Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam sitzen. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das betrifft das Personal beim Bedienen und Abräumen sowie die Gäste beim Betreten und Verlassen der Gasträume und beim Verlassen des Sitzplatzes. Am Tisch muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Registrierung der Besucher im innengastronomischen Bereich muss am Himmelfahrtswochenende fortgeführt werden.

Um Menschenansammlungen vor und in Geschäften zu vermeiden rät die Stadt, nicht nur am Freitag nach dem Feiertag einkaufen zu gehen, sondern auch den morgigen Mittwoch sowie den Samstag für Einkäufe zu nutzen.

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