Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
In der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Mieten und Wohnen in Jena“, die kommende... [zum Beitrag]
Die Beschäftigten am Universitätsklinikum Jena beteiligen sich am Dienstag, 27. Januar, am bundesweiten... [zum Beitrag]
Die Jenaer Digitalagentur dotSource feiert ihr 20-jähriges Firmenjubiläum. Das Unternehmen wurde im Januar... [zum Beitrag]
Die Arbeitslosigkeit in Jena ist im Dezember 2025 zurückgegangen. Nach Angaben Agentur für Arbeit waren... [zum Beitrag]
Ein Sprechtag für Gründer und Unternehmer findet am Montag, 12. Januar 2026, auf dem Beutenberg im... [zum Beitrag]
Unter dem Motto „Nachfolgeregelungen“ laden die Kreishandwerkerschaft und die Sparkasse... [zum Beitrag]
Im vergangenen Jahr hat der Jenaer Nahverkehr einen neuen Fahrgastrekord erreicht: 2025 nutzten rund 23,3... [zum Beitrag]
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes JenaWasser hat eine Änderung der Gebührensatzung für... [zum Beitrag]
Präsenz in herausfordernden Zeiten: Auf der „Photonics West“ sind in diesem Jahr 22 Unternehmen aus Jena... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !