Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
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