Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
Die Jenaer Social-Media-Agentur Somengo ist gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH und der Agentur... [zum Beitrag]
Kristin Weiß bleibt weitere fünf Jahre Geschäftsführerin der Stadtwerke Jena Netze. Die Aufsichtsgremien... [zum Beitrag]
An der Fachschule für Augenoptik „Hermann Pistor“ in Jena haben 24 Augenoptikermeister ihre Ausbildung... [zum Beitrag]
Zum 1. August 2026 übernahm Martin Spier die Leitung des SCHOTT Standorts Jena. Er folgt auf Armin Vogl,... [zum Beitrag]
Immer häufiger sind Verbraucher in Jena und Umgebung mit unseriösen Handwerkern konfrontiert, die ihre... [zum Beitrag]
Zum 1. August 2026 werden im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) die Fahrpreise angepasst. Damit ändern... [zum Beitrag]
Auf dem Jenaer Ausbildungsmarkt sind auch kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch zahlreiche... [zum Beitrag]
Die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis hat vergangene Woche erstmals ihre Goldene Ehrennadel... [zum Beitrag]
Die Arbeitslosigkeit ist in Jena im Juli gestiegen. Nach Angaben der Arbeitsagentur waren 3.833 Menschen... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !