Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
Am 23. und 24. September 2026 findet die W3+ Fair Jena 2026 in der Sparkassen-Arena statt. Es ist die... [zum Beitrag]
Die VACOM Vakuum Komponenten & Messtechnik GmbH hat am 16. September 2026 in München den FREDDIE –... [zum Beitrag]
Sieben Unternehmen hatten sich beworben, nun steht der Sieger fest: Werner Systemgastronomie heißt der... [zum Beitrag]
Dr. Silke Gottschlich bringt langjährige Erfahrung in der strategischen und operativen Personalarbeit in... [zum Beitrag]
Werbebanner begleiten große Projekte, besondere Jubiläen und Veranstaltungen des Jenaer Nahverkehrs. Nach... [zum Beitrag]
Die nette Plauderei mit der Verkäuferin im Dorfladen ihres Vertrauens wird in Zukunft womöglich zur... [zum Beitrag]
Die Böttcher AG stoppt ihre geplante Expansion in Europa. Der vorbereitete Markteintritt in Österreich... [zum Beitrag]
Die Digitalagentur dotSource SE gehört 2026 zu den Preisträgern des »Großen Preises des Mittelstandes« in... [zum Beitrag]
Rund 40 Gäste aus dem In- und Ausland kamen zur ersten „BOROFLOAT® academy“ bei SCHOTT in Jena zusammen.... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !