Laut der aktuellen Thüringer Landesverordnung dürfen Kindergärten ab dem kommenden Montag von der Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Dabei ist das Bundesinfektionsschutzgesetz einzuhalten. Die Umsetzung der Landesverordnung und des Infektionsschutzgesetz liegt dabei in kommunaler Verantwortung. Die zuständigen Vertreter der Jenaer Stadtverwaltung unter Leitung des Dezernenten für Familie, Bildung und Soziales haben sich mit den Betreibern der Jenaer Kindereinrichtungen darauf geeinigt die Notbetreuung bis zum 22. Mai fortzusetzen, damit sich alle Kindertageseinrichtungen auf den eingeschränkten Regelbetrieb vorbereiten können. In der kommenden Woche wollen die Stadtverwaltung und die Träger der Kindereinrichtungen mit dem zuständigen Ministerium den Rahmen der Betreuung ab dem 25. Mai klären.
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