Das Land Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie erlassen. Mit der Bestimmung wird ein Soforthilfeprogramm für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Einrichtungen und Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien aufgelegt. Es richtet sich an diejenigen, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaates bislang nicht erfasst werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss einmalig gewährt. Die Höhe ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt. So werden für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten bis 9 000 Euro gezahlt und für Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigten bis 30 000 Euro. Die Soforthilfen können ab sofort beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.gfaw-thueringen.de. cd
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