Das Thüringer Handwerk braucht eine klare Exit-Strategie. Aus diesem Grund haben die drei Thüringer Handwerkskammern der Landesregierung detaillierte Empfehlungen für die Beratung auf Bundesebene mit auf den Weg gegeben, um die Handwerksbetriebe des Freistaates aus der Coronakrise zu führen. Persönlichen Dienstleistern, wie Friseuren, Kosmetikern und Fußpflegern müsse zeitnah ab dem 20. April eine Öffnung unter Beachtung strenger Hygienevorschriften gewährleistet werden. Auch weiteren Handwerksunternehmen mit Ladengeschäften müsse ab dem 20. April eine vollständige Öffnung ermöglicht werden. Schulen, Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten sind in einem Stufenplan ab spätestens 4. Mai wieder zu öffnen. Mit diesen Punkten soll maßgeblich dazu beigetragen werden, eine Insolvenzwelle im kleinen und mittelständisch geprägten Handwerk zu vermeiden.
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