Thüringer Existenzgründer, die zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2020 den Schritt in die Selbstständigkeit wagten, ein Unternehmen neu gründeten oder einen bestehenden Betrieb übernommen haben, können jetzt ebenfalls Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft erhalten. Auf Anregung der Thüringer Handwerkskammern wurden die Fördervoraussetzungen seitens des Fördermittelgebers nachjustiert. Damit ist Thüringen eines der ersten Bundesländern, das explizit auch Gründer, die sich nach dem 31. Dezember 2019 selbstständig machten, mit einer Soforthilfe unterstützt.
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