Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Betroffene Unternehmen können sich für die Stundung der März-Beiträge bis spätestens Donnerstag, 26. März 2020, formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraph § 76 SGB IV an ihre zuständige Krankenkasse wenden.
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