Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus für die Wirtschaft abfedern soll. So werden die Voraussetzungen für den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Um Unternehmen zu beraten, hat die Agentur für Arbeit eine regionale Hotline zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber eingerichtet. Für Firmen aus den Regionen Jena, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Holzland ist die 0361 3021612 geschaltet. Grundsätzlich können Arbeitgeber aber auch über die zentrale Servicehotline 0800 4 5555 20 Auskunft erhalten. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de. cd
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