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Wenn der Untermieter vier Pfoten hat

Datum: 20.02.2020
Rubrik: Soziales

Heute ist der „Liebe-Dein-Haustier-Tag". Die Tierhaltung in einer Wohnung von jenawohnen ist von der Art der Tiere abhängig. Ohne eine Genehmigung dürfen zum Beispiel nur Kleintiere gehalten werden, sagt Iven Kaczmarek, Abteilungsleiter der Mieterbetreuung. Zu dieser Gruppe gehören u.a. Zierfische, Wellensittiche, Schildkröten, Hamster, Mäuse und Meerschweinchen. Allerdings dürfe die Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere nicht zu einer Belästigung von Nachbarn führen. Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Bei jenawohnen muss für eine Genehmigung zur Hundehaltung ein Foto des Hundes oder der betreffenden Hunderasse eingereicht werden. Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachgewiesen werden. Halter von Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen benötigen nicht nur die Genehmigung des Vermieters, sondern müssen zusätzlich eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vorweisen können. Anträge für Tierhaltung finden sich unter www.jenawohnen.de. cd/Foto: Alexander Zhigaldo

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