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Leitfaden zur Kurzarbeit

Datum: 29.01.2020
Rubrik: Wirtschaft

Muss ein Betrieb aufgrund schlechter Konjunkturlage oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter vorübergehend verringern, kann er Kurzarbeit beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. So können Entlassungen vermieden werden. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de. cd

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