Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Anfechtung der Kommunalwahl in Jena vom 26. Mai 2019 zurückgewiesen. In ihrer Begründung verweist die Rechtsaufsichtsbehörde auf die Thüringer Kommunalwahlordnung. Hier wird die Dauer der Wahlhandlung geregelt. Nach deren Ende dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Es sei dementsprechend nicht zu beanstanden, wenn wartende Wahlberechtigte auch schon vor 18 Uhr auf die Rechtslage hingewiesen worden seien. Nicht die Einhaltung, sondern ein Abweichen von dieser Regelung bedürfe einer besonderen Rechtfertigung. Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes können die Beschwerdeführer innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Gera erheben.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie heute ab 18 Uhr im JenaJournal.
Der Stadtrat Jena hat einstimmig eine neue Gebührensatzung für die Ernst-Abbe-Bücherei Jena beschlossen.... [zum Beitrag]
Nach der Ankündigung der Bundeswehr, bis 2027 ein Musterungszentrum in Jena einzurichten, äußert nun auch... [zum Beitrag]
Die geplante Einrichtung eines Musterungszentrums der Bundeswehr in der Goethe Galerie sorgt für... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena sieht ihre Wander- und Sportwege weiterhin als wichtigen Bestandteil der Lebensqualität und... [zum Beitrag]
Die Bundeswehr plant in Jena ein neues Musterungszentrum. Darüber wurde Oberbürgermeister Dr. Thomas... [zum Beitrag]
In seiner aktuellen Videobotschaft greift Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche zwei Themen aus dem... [zum Beitrag]
Der Stadtrat Jena hat die neue Satzung und Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena einstimmig... [zum Beitrag]
Der Thüringen-Monitor 2025 zeigt eine hohe Verbundenheit vieler Menschen mit Thüringen und eine starke... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena reagiert auf die Ausbreitung einer invasiven Ameisenart im Stadtgebiet. Hintergrund ist... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !