Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Anfechtung der Kommunalwahl in Jena vom 26. Mai 2019 zurückgewiesen. In ihrer Begründung verweist die Rechtsaufsichtsbehörde auf die Thüringer Kommunalwahlordnung. Hier wird die Dauer der Wahlhandlung geregelt. Nach deren Ende dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Es sei dementsprechend nicht zu beanstanden, wenn wartende Wahlberechtigte auch schon vor 18 Uhr auf die Rechtslage hingewiesen worden seien. Nicht die Einhaltung, sondern ein Abweichen von dieser Regelung bedürfe einer besonderen Rechtfertigung. Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes können die Beschwerdeführer innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Gera erheben.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie heute ab 18 Uhr im JenaJournal.
Die Stadt Jena hat mehr als 300 neue Staatsbürger begrüßt. Bei einer Feierstunde in der Rathausdiele... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena hat die Startseite ihres Internetauftritts jena.de grundlegend überarbeitet. Ziel ist es,... [zum Beitrag]
Die FDP Jena-Saale-Holzland lädt am Samstag, 21. Februar 2026, zu ihrem ersten Infostand des Jahres ein.... [zum Beitrag]
In seiner heutigen Video-Botschaft spricht Oberbürgermeister Thomas Nitzsche über den Karneval in Jena,... [zum Beitrag]
Mit dem sogenannten „Bauturbo“-Gesetz will der Bund Hürden für den Wohnungsbau senken. Die Lockerung von... [zum Beitrag]
Der Ortsteilrat Neulobeda kommt am Mittwoch, 18. Februar 2026, um 18 Uhr im Bürgerhaus LISA in der... [zum Beitrag]
6 zu 2 Stimmen gegen den Neubau des Bürgerbegegnungszentrums. Das ist das Fazit aus der gestrigen... [zum Beitrag]
In seiner Videobotschaft spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche über drei Themen: ein Dankeschön... [zum Beitrag]
Der Sportplatz Winzerla und der Kunstrasenplatz 5a in der Oberaue sollen umfassend saniert werden.... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !