Für das Haushaltsjahr 2020 können noch Anträge auf Fördermittel der Denkmalpflege gestellt werden. Darüber informierte die Geraer Stadtverwaltung. Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen können Anträge stellen. Ob ein Gebäude unter das Thüringer Denkmalschutzgesetz fällt, kann in der Liste der Kulturdenkmale und Denkmalensembles der Stadt Gera im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung eingesehen werden. Förderfähig sind denkmalpflegerische Mehraufwendungen von Maßnahmen, die dem Erhalt der Substanz dienen. Fördermittel gibt es in Form von finanziellen Anteilen bei Projektfinanzierungen. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt. Fördermittelanträge können bis zum 30. September abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es unter www.gera.de. cd
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