Der Fahrradfrühling in Jena ist mit einer gemeinsamen Aktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestartet. Der ADFC, die Stadt und die Landespolizeiinspektion weisen gemeinsam auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern hin. Innerorts gelten 1,50 m – unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen markiert ist. Lkw müssen zwei Meter einhalten. Auch beim Überholen von radfahrenden Kindern oder Fahrrädern mit Anhänger versteht sich ein größer Sicherheitsabstand von zwei Metern. Kann ein solcher Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden. Ziel der Aktion ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. cd/Foto: Archiv
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