Seit dem 1. Januar 2019 versendet nun auch der Kommunalservice Jena keine planmäßigen Straßenbaubeitragsbescheide und Vorausleistungsbescheide auf den zu erhebenden Straßenbaubeitrag mehr. Wie alle anderen Thüringer Kommunen verzichtet die Stadt Jena so vorerst auf Einnahmen aus dem Thüringer Kommunalabgabegesetz. Grund hierfür ist eine entsprechende Bitte der Landesregierung sowie eine Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, der den Bürgermeistern und Räten dies nahelegte. Sobald der Landtag die Gesetzesänderung des Thüringer Kommunalabgabegesetzes verabschiedet hat, werde die Stadt Jena die neue Gesetzesregelung anwenden und auf eine Beitragserhebung komplett verzichten.
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