Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat den Weg für die ärztliche Fernbehandlung geebnet. Damit folgte die Landesärztekammer Thüringen dem Beschluss des Deutschen Ärztetages in Erfurt zur Neuregelung der Berufsordnung. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist danach im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Wichtig ist außerdem, die Patienten über die Besonderheiten der ärztlichen Fernbehandlung aufzuklären. Der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt in der Beratung und Behandlung sei aber nach wie vor der Standard. Weiterhin hat das Parlament der Thüringer Ärzteschaft in einer Resolution mehr Medizinstudienplätze für die Jenaer Universität gefordert. cd
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