Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Methoden der Stadt Jena zur Geschwindigkeitsmessung für zulässig erklärt. Der Einsatz des Blitzers „PoliScan Speed“ ist danach erlaubt. Das teilte Stadtsprecher Kristian Philler mit. Ein Kraftfahrer hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt und das mit vermeintlichen Ungenauigkeiten des Messgerätes begründet. Das Amtsgericht Jena schloss sich dieser Meinung an. Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Thüringer Oberlandesgerichtes in Jena kassierte diese Entscheidung. Eine Benachteiligung des Verkehrsteilnehmers sei nicht nachzuvollziehen. In einer Reihe von Gerichtsentscheidungen sei die Messmethode des Gerätes als standardisiert und damit für gültig erklärt worden. cd
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