Die Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang in der Stadt Jena, die 2013 eingeführt wurde, ist unzulässig. Das ergab die Bearbeitung einer Anfrage des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu bestehenden Katzenschutzverordnungen. Der bestehende Paragraf der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena“ wird nun gestrichen. Die Regelung der Stadt sei rechtswidrig, da sie nicht nur bestimmte Schutzgebiete, sondern das gesamte Stadtgebiet mit einschließe. Zudem fehle die für die Schutzgebiete nötige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit.
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