Thüringens Waldbesitzer, deren Flächen vom Sturmtief Friederike am 18. Januar in Mitleidenschaft gezogen wurden, erhalten steuerliche Erleichterungen. Laut Thüringer Finanzministerin gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes, die bis zum 31. Mai beantragt werden können, sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Dies ist in einem neuen Erlass geregelt. Das Sturmtief Friederike sorgte in Thüringen fast landesweit für Schäden. Geschätzt 250 000 Festmeter Schadholzanfall im Landeswald und weitere 250 000 Festmeter im Privat- und Körperschaftswald im Gesamtwert von rund 35 Millionen Euro waren zu verzeichnen. cd
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