Für das Haushaltsjahr 2018 können noch bis 30. September Anträge zur Bereitstellung von Fördermitteln der Denkmalpflege beim Geraer Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde gestellt werden. Zuwendungsempfänger können Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen im Sinne des Thüringer Denkmalschutzgesetz sein. Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt. Weitere Informationen gibt es unter www.gera.de.
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