Thüringen: Ab dem 1. Juli ist es wieder soweit: Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern dürfen bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Darauf verwies die Autobahnpolizei. Dieses Fahrverbot gilt jeden Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Das geltende Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22.00 Uhr gilt unverändert. In Thüringen ist hiervon nur die A 9 betroffen.
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