Zum Thema „Der Elternunterhalt" referiert Kerstin Schlee, Fachanwältin für Familienrecht, am Donnerstag, 17. März, um 18.30 Uhr im DRK-Zentrum in der Jenaer Dammstraße. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Eintritt ist kostenfrei. Können Eltern wegen Krankheit oder insbesondere wegen Umzugs ins Altersheim ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren, ist zuerst einmal das Sozialamt zuständig. Doch Sozialämter überprüfen immer häufiger die Belastbarkeit der Kinder für die Beteiligung an den Kosten. Inwieweit haften Kinder für pflegebedürftige Eltern? Welcher Selbstbehalt muss den Kindern bleiben, was ist „Schonvermögen", auf das das Sozialamt keinen Zugriff hat? Weitere Informationen gibt es unter www.isuv.de. cd
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