Zum 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumfördergesetzes in Kraft. Für einen Zwei-Personen-Haushalt kann sich das Wohngeld von durchschnittlich 112 Euro pro Monat auf durchschnittlich 186 Euro erhöhen. Auch wenn keine Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgenommen wurden, können von der Gesetzesänderung eine Vielzahl von Jenaer Haushalten profitieren, die gegenwärtig kein oder nur geringes Wohngeld erhalten. Für alle Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2016 hinein reicht, erfolgt die Umstellung automatisch. Erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine neue Antragstellung erforderlich. Neuanträge bzw. Weiterbewilligungsanträge können ab Januar im Fachdienst Soziales am Lutherplatz gestellt werden.
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