Jena hat eine neue Abfallgebührensatzung. Sie wurde vom Stadtrat gemeinsam mit der Abfallsatzung und der Gebührensatzung für die Restabfallbehandlung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2016 sind zwei Pflichtleerungen im Halbjahr für Restabfallbehälter vorgeschrieben. Bisher war es nur eine Mindestleerung pro Halbjahr. Offiziell begründet wird die Änderung damit, für mehr Gebührengerechtigkeit zwischen den Nutzern von Zwei- und denen von Vierradbehältern sorgen zu wollen. Nach Angaben des Kommunalservice Jena erhöht sich das Gebührengesamtvolumen nicht. Die Grundgebühr für alle Entsorgungsbereiche wird leicht gesenkt. Weiterhin gibt es eine Ermäßigung für Eigenkompostierer. cd
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