Die Gleichstellungsbeauftragte und die Frauenvereine laden zu einer Informationsveranstaltung am 4. April um 17 Uhr ins Frauenzentrum „Towanda" in der Wagnergasse 25 ein.
Im Rentenüberleitungsgesetz fanden weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch analoge Regelungen der BRD, u.a. Versorgungsausgleich und Geschiedenen- bzw. Witwenrente Berücksichtigung.
Alle juristischen Wege in der Bundesrepublik Deutschland sind ausgeschöpft und brachten keinen Erfolg. Seit einem Jahr liegt dazu eine Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem UN- Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen.
Für Interessenten gibt es auch nach dem 4. April Hilfe und Informationen zu diesem Problem im Beratungszentrum „Lucie" e.V., Wagnergasse 25, Telefon: 03641- 443289. mk
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