Zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit können noch bis zum 31.März Anträge gestellt werden. Die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellten Mittel werden auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen ausgereicht. Die Anträge für die Zuwendungen können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden. Die Zuwendungen sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen. Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind auf der Internetseite der Stadt Jena www.jena.de unter dem Suchbegriff „Ehrenamtsbeirat"zu finden. cd
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