Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde durch eine aktuelle Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die verlängerte Bezugsdauer gilt bis zum Jahresende. Damit reagiert das Bundesarbeitsministerium auf die aktuellen Konjunkturindikatoren, die eine deutliche Verlangsamung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im letzten Jahr zeigen.
Die Agentur für Arbeit in Jena empfiehlt den Unternehmen, von dem verlängerten Kurzarbeitergeld Gebrauch zu machen, um so wichtige Fachkräfte halten zu können. Unternehmen, die Kurzarbeit über die bisherige Bezugsdauer hinaus in Anspruch
nehmen möchten, müssen die Verlängerung des Arbeitsausfalls rechtzeitig anzeigen. Die dafür erforderliche Anzeige über Arbeitsausfälle kann auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de erfolgen.
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